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| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
Allgemeine Geschäftsbedingungen der S&G Communication Gesellschaft für Telekommunikation mbH
A Geltungsbereich Für sämtliche Geschäfte und Lieferungen gelten unsere nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVL). Einkaufsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen. Bei Gegenbestätigung des Kunden zu seinen Einkaufsbedingungen gilt das Angebot des Kunden als abgelehnt. Bei Aufträgen mit Auslandskunden gilt als vereinbart, daß das Recht der Bundesrepublik Deutschland für die gesamten Geschäftsbeziehungen vereinbart ist, gleichgültig ob welcher Rechtsgrundlage sie beruhen. Sowohl das einheitliche Kaufrecht (EKG) als auch etwaiges sonstiges zwischenstaatliches Recht wird grundsätzlich ausgeschlossen. Die Vertragssprache für die Geschäftsbeziehungen des Lieferers mit dem Kunden ist deutsch. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der AVL unwirksam sein, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, wird die Wirksamkeit des Inhaltes der übrigen AVL nicht davon berührt. Diese AGB´s gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart worden sind. Die allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie gelten ersatzweise, soweit unsere AVL davon nicht abweicht. B Vertragsabschluss / Lieferumfang Unsere Angebote sind, wenn nicht anderes ausdrücklich schriftlich festgehalten worden ist, in jeder Weise frei bleibend. Bei unseren Angeboten weisen wir Sie darauf hin, dass es nur annähernd als maß- und gewichtsgenau anzusehen ist, es sei denn sie wurden von uns schriftlich bestätigt. Dazu gehören auch die beiliegenden bzw. anhängenden Unterlagen wie Abbildungen und Zeichnungen etc. Der Vertragsabschluss kommt durch die Auftragsbestätigung des Lieferers zustande. Erteilt der Lieferer dem Kunden auf die Kundenbestellung keine Auftragsbestätigung und wird die bestellte Ware dem Kunden zugesandt, so erfolgt die Annahme der Bestellung durch Übermittlung der Lieferung nebst Rechnungen und/oder Lieferschein. Umfang und Inhalt der Lieferung sind durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers bzw. die Rechnung und/oder den Lieferschein, der dem Kunden zugesandten Lieferung bestimmend und maßgebend. Die dem Kunden übermittelten Unterlagen wie Kataloge, Abbildungen, technische Darstellungen, Zeichnungen, Muster etc. sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich für verbindlich erklärt sind. An Katalogen, Abbildungen, technischen Darstellungen, Zeichnungen, Muster und Beschreibungen sowie Montage- und Bedienungsanleitungen behält sich der Lieferer das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ebenfalls sind Änderungen an den zuvor beschriebenen Punkten durch konstruktive Verbesserungen ausdrücklich vorbehalten. Dritten dürfen die zuvor erwähnten Punkte nicht zugänglich gemacht werden. Für Bestellungen mit einem Netto-Auftragswert von unter 50,00 € gilt die Erhebung einer Pauschal summe von 5,00 € zur Deckung der Auftrags-Abwicklungskosten als vereinbart. Außerdem entfällt bei Aufträgen, die den Mindestauftragswert von 50,00 € nicht erreichen, die Rabattirung. Es wird der Brutto-Listenpreis aus der am Liefertag gültigen Preisliste des Lieferers verrechnet. C Lieferzeit und Gefahrenübergang Die Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart. Sie gilt nur dann als Fixtermin, wenn sie ausdrücklich so bezeichnet ist und ist nur dann wesentlicher Inhalt des Vertrages. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die sich auf die Herstellung des Liefergegenstandes auswirken. Dies gilt für Produktionsunterbrechung einschließlich Beschaffung der erforderlichen Rohstoffe, auch soweit die Umstände bei dem Zulieferer des Lieferers eintreten. Der Lieferer hat die vorbezeichneten Umstände auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Wird ein Liefertermin durch den Lieferer nicht eingehalten, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn er dem Lieferer eine schriftliche Nachfrist von 6 Wochen gesetzt und Gelegenheit zur Nachlieferung innerhalb der gesetzten Frist eingeräumt hat. Der Lieferer haftet für Verzugsschäden dem Kunden im übrigen nur für grobfahrlässiges und/oder vorsätzliches Verschulden. Die Hohe eines Verzugsschadens beschränkt sich, wenn der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, auf 5% für jede volle Woche des Verzugs, berechnet vom Wert des Teiles des Gesamtauftrages, der in Folge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß durch den Kunden verwendet werden kann. Die Gefahr für die jeweilige Lieferung geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile ab Werk des Lieferers auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer Versendungskosten oder Anlieferung übernommen hat. Es obliegt dem Kunden, auf seine Kosten die jeweilige Lieferung ab Gefahrenübergang gegen versicherbare Risiken zu versichern. Tritt die Verzögerung im Versand durch Umstände, die im Bereich des Kunden fallen, ein, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Teillieferungen sind zulässig. Der Kunde hat versandte bzw. angelieferte Ware auch dann entgegen zunehmen und zu verwahren, wenn sie Mängel aufweist. Der Kunde übt dadurch keinen Verzicht auf seine Rechte. Bei kundenspezifischen Sonderanfertigungen bzw. Sonderaufmachungen, behält sich der Lieferer Über- bzw. Unterlieferung bis 10% der bestellten/bestätigten Liefermengen vor. D Zahlungsbedingungen Sofern keine Sondervereinbarungen getroffen sind, gelten die Preise des Lieferers ab Werk in Euro. Zu den Preisen kommt die jeweils gesetzlich gültige Mehrwertsteuer. Die Zahlung hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, bar per Nachnahme oder per Bankabbuchung zu erfolgen. Eine Zahlung innerhalb eines Zeitraums ab Rechnungsdatum rein netto kann nur erfolgen mit schriftlicher Genehmigung. Skontoabzug bedarf ebenfalls der schriftlichen Vereinbarung. Für Exportgeschäfte gelten nur die schriftlich vereinbarten Zahlungsziele. Eine Zahlung ist erst dann erfolgt, wenn wir über Betragen verfügen können. Bei Zahlungsverzug (Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles) ist der Lieferer berechtigt, Verzugszinsen in Hohe von mindestens 3% über dem jeweiligen Diskontsatz in Anrechnung zu bringen, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf. Für den Fall von Bankrücklastschriften erheben wir neben anfallenden Bankgebühren eine Bearbeitungspauschale von EUR 5,00. Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, ist eine Zurückhaltung von Zahlungen wegen Mängelrügen oder sonstigen vom Lieferer nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenforderung, ausgeschlossen. E Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Lieferers bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, sowie aller aus der gesamten Geschäftsverbindung resultierenden Forderungen, unerheblich ihrer Art. Der Eigentumsübergang erfolgt erst dann, wenn alle in Zahlung gegebenen Wechsel oder Schecks inkl. aller Nebenkosten ausgeglichen sind. Bei Rechnungsausgleich durch Scheck bzw. Scheck/Wechselverfahren gilt als Bezahlung jeweils nur der Tag der Einlosung. Bei Weiterveräußerung der Ware durch den Kunden ist er verpflichtet, sich das Eigentum vorzubehalten. Der Kunde ist in keinem Falle berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Handelt der Kunde vertragswidrig bzw. gerät er in Verzug, so ist der Lieferer zur Rücknahme der Ware berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes und die Pfändung in das Eigentum durch den Lieferer bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, das Anzahlungsgesetz findet Anwendung. Zur Weiterveräußerung ist der Kunde nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt, wobei er die entstehenden Forderungen bereits jetzt an den Lieferer abtritt. Er verpflichtet sich, auf Verlangen die Namen der Drittschuldner und die Beträge der Forderungen mitzuteilen. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, nicht bezahlte Waren des Lieferers gegen Schäden, insbesondere Feuer, Wasser, Diebstahl und Bruch zu versichern. Sofern bei Exportlieferungen die vorstehende Regelung des Eigentumsvorbehalts nach dem Recht des Exportlandes nicht wirksam ist oder zu seiner Wirksamkeit ergänzt bzw. registriert werden muss, so ist der Lieferer berechtigt und der Kunde verpflichtet, eine Sicherungsvereinbarung nach dem Recht des Exportlandes angegeben, eine Registrierung vorzunehmen. Ist der Importeur im Zahlungsverzug, so ist der Lieferer berechtigt, die Ware in Besitz zu nehmen und getrennt oder außerhalb der Geschäftsräume des Kunden einzulagern ohne das er damit vom Vertrag zurücktritt. F Gewährleistung/ Mängelrüge Die Gewährungsleistungspflicht beträgt wenn nichts anderes vereinbart worden ist die gesetzliche Frist von 24 Monaten bzw. 6. Monate bei Akkus. Der Kunde ist verpflichtet, nach dem Eintreffen der bestellten Ware, diese auf Ordnungsgehmäßigkeit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Eingang der Ware beim Kunden oder dessen Beauftragten, schriftlich und unter Angaben des gerügten Mangels anzuzeigen. Sofern der Kunde die Ware des Lieferers weiterverwendet, obliegt es Ihm, vor Weiterverwendung die Ware auf versteckte Mängel zu prüfen und diese zu rügen. Sofern Mängelanzeigen bei erkennbaren Mängeln nicht frist- und formgerecht durchgeführt werden, haben sie den Verlust der sich aus den Mängeln ableitenden Ansprüche zur Folge. Für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung, unsachgemäße Verwendung, oder fehlerhafter Montage entstehen, übernimmt der Lieferer keine Gewähr. Bei berechtigten Mängeln, beschränkt sich die Gewährleistung des Lieferers auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung des Liefergegenstandes. Der Kunde hat den Lieferer innerhalb angemessener Frist zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung aufzufordern. Erfolgt durch den Lieferer keine Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder gelingt die Nachbesserung innerhalb angemessener Frist nicht, so hat der Kunde die Wahl vom Lieferer entweder die Herabsetzung der vereinbarten Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag zu verlangen. Sofern die Mängelrüge berechtigt ist, trägt der Lieferer durch die Nachbesserung oder Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten, seine eigenen Kosten für die Nachbesserung oder die Kosten der Ersatzlieferung einschließlich der Kosten des Versandes. Der Lieferer übernimmt keine Kosten für die Überprüfung, Aussortierung und die Bereitstellung der mangelhaften Ware. Diese trägt der Kunde soweit er Vollkaufmann ist. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bleiben ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferers oder bei fehlen von Eigenschaften, die durch die Individualregelung dieses Auftrages dem Kunden zugesichert sind, wenn die Zusicherung an den Kunden bezweckt hat den Kunden gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern. G Auftragsstornos / Retouren Rücksendungen / Auftragsstornos des Kunden werden vom Lieferer nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung angenommen. Vom Umtausch ausgeschlossen sind alle Produkte, die nicht in unserem Verkaufssortiment befinden. Die Rücksendung hat in jedem Fall frei in Originalverpackung zu erfolgen. Unfreie eingesandte Waren werden nicht angenommen. Die entstanden Kosten für die unfreie Sendung werden von uns nicht übernommen. Der Rücksendung ist eine Kopie der Rechnung beizufügen, mit der die Lieferung ursprünglich erfolgt ist. Gutschriften aus Warenrücksendungen werden zum aktuellen Verkaufspreis errechnet und können nur mit neuen Warenbestellungen verrechnet werden. Sofern die Rücklieferung nicht vom Lieferer zu vertreten ist, hat der Kunde den Lieferer von allen mit der Rücksendung entstehenden Kosten freizustellen. Dasselbe gilt bei Auftragsstornos durch den Kunden. Außerdem erklärt sich der Kunde mit einer Gebühr von 5% des Warenwertes, zumindest 10.- € zur Deckung der Kosten für die Bearbeitung der Rückabwicklung von Rücklieferung/Auftragsstorno, einverstanden. H Produkthaftung Entsteht durch das Verschulden des Lieferers infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung des Liefergegenstandes oder durch fehlerhafte Beratung, Information oder durch fehlerhafte Verwendungsvorschläge, während oder nach Vertragsabschluß unserem Kunden ein Schaden, auch aufgrund der Anspruchsgrundlage Produkthaftung, so gilt unter Ausschluss jeglicher weiterer Ansprüche, gleichgültig auf welcher Rechtsgrundlage sie beruhen, die Regelung über die Haftung für Mängel der Lieferung im Sinne der Bestimmung zwischen Lieferer und Kunden. Sollte der Haftungsausschluss bzw. die Haftungseinschränkung für Produkthaftung gemäß vorstehender Vereinbarung unwirksam sein und sollte der Lieferer dem Grunde nach gegenüber dessen Kunde haften, so wird die Haftung der Hohe nach auf die vom Lieferer abgeschlossene Produkthaftpflichtversicherung bei dessen Schadensversicherer auf die jeweiligen Versicherungssummen für Sach/Personenschäden beschränkt. Der Kunde verzichtet gegenüber dem Lieferer auf jegliche Mehrforderungen gegenüber den nicht durch den Versicherer abgedeckten Vermögensschaden im Falle des Eintritts einer Produkthaftung. Bei Weiterverwendung des Liefergegenstandes durch den Kunden, übernimmt der Kunde die eigene Verpflichtung auf überprüfung des Liefergegenstandes zur Weiterverwendung bei seinem Kunden oder sonstigen Dritten. Der Lieferer und dessen jeweiliger Kunde schließen die Geltendmachung von Produkthaftungsansprüchen, die Dritten entstanden sind, aus Abtretung des Dritten an den Kunden aus. Der Kunde kann auch keine Ansprüche von Unterlieferanten oder Erfüllungsgehilfen geltend machen. Lieferer und Kunden verpflichten sich, sich bei der Abwehr derartiger Ansprüche Dritter zu unterstützen. I Erfüllungsort / Gerichtsstand Der Kaufvertrag unterliegt dem deutschen Recht. Die Bestimmungen der Haager Abkommen über internationale Kaufverträge finden keine Anwendung. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung soweit eine Vereinbarung zulässig ist Leun. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen nichtig sein oder nichtig werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht beeinflusst. Die nichtige Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht. Als Gerichtsstand gilt das Amtsgericht Wetzlar als vereinbart.
Stand: 04/2008
J Adresse S&G Communication Gesellschaft für Telekommunikation mbH Siemensstraße 24 D-35638 Leun
Tel. +49 (0) 64 73 - 91 59 0 Fax. +49 (0) 64 73 - 91 59 44
e-mail: info@sug-online.de
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Autorisierter Fachhändler
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